Teilnahmebedingungen

Aktion: Der große Adventskalender

Im Rahmen der Aktion ‚Der große Adventskalender‘ (nachfolgend: Aktion) stellt Helbing mein Lieblingsbäcker GmbH & Co. KG den Kunden wechselnde, kostenfreie oder rabattierte Angebote („Überraschungen“) zur Verfügung. Es handelt sich nicht um ein Gewinnspiel mit Auslosung, sondern um eine Rabatt-/Freebie-Aktion, solange der Vorrat reicht.

1. Veranstalter

Veranstalter der Aktion ist die Helbing mein Lieblingsbäcker GmbH & Co. KG (nachfolgend „Helbing“).

Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder TikTok und wird in keiner Weise von Meta Platforms oder TikTok gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook, Instagram und TikTok dienen lediglich als Plattformen, auf denen Helbing die Aktion kommuniziert.

Meta und TikTok übernehmen keine Haftung für die Aktion. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen sind nicht Meta oder TikTok, sondern Helbing. Sämtliche Fragen, Kommentare und/oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an Helbing zu richten.

2. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme ist jede natürliche Person berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, ausgenommen Mitarbeiter des an der Aktion beteiligten Unternehmens sowie deren Angehörige.

Für bestimmte Überraschungen ist zur Teilnahme die digitale Vorteilskarte von Helbing notwendig – ein Konto bei der digitalen Vorteilskarte ist Voraussetzung zur Teilnahme. Die Einrichtung und Nutzung des Kontos ist kostenlos. Die Überraschungen, bei denen ein Konto notwendig ist, sind auf den Social-Media-Kanälen entsprechend gekennzeichnet.

Die Verwendung von Identitäten, die gefälscht oder dritten Personen zugeordnet sind, ist unzulässig. Teilnehmende, die eine falsche Identität verwenden, werden von der Aktion ausgeschlossen und ihre Teilnahme wird für ungültig erklärt. Helbing behält sich das Recht vor, in begründeten Einzelfällen geeignete Identitätsnachweise anzufordern, soweit dies zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung erforderlich und verhältnismäßig ist. Pro Person ist nur ein Konto bei der digitalen Helbing-Vorteilskarte zulässig. Helbing behält sich vor, Konten zu sperren, wenn Anhaltspunkte für Mehrfachregistrierungen bestehen.

3. Teilnahmefrist

Die Aktion beginnt am 01.12.2025 um 00:01 Uhr und endet am 24.12.2025 um 23:59 Uhr.

Die Teilnahme ist nur innerhalb dieses Zeitraums möglich.

4. Teilnahme

Es gibt Überraschungen, die für alle Kunden frei verfügbar sind – solange der Vorrat reicht.

Andere, ausgewiesene Überraschungen setzen die digitale Vorteilskarte voraus. Die Teilnahme erfolgt in diesen Fällen folgendermaßen:

a. Die Teilnahme erfolgt über die digitale Vorteilskarte von Helbing. Ein Konto bei der digitalen Vorteilskarte ist Voraussetzung zur Teilnahme. Die Einrichtung und Nutzung des Kontos ist kostenlos und kann unter http://www.karte.helbingvorteilswelt.de erstellt und genutzt werden.

b. In der digitalen Vorteilskarte wird eine Übersicht des Adventskalenders dargestellt. An jedem Tag ist ein dazugehöriges Türchen für alle Nutzer*innen verfügbar (bspw. am 17.12.2025 das Türchen Nummer 17). Beim Antippen des Türchens öffnet sich eine Infobox dazu, welche Überraschung sich hinter dem aktuellen Türchen verbirgt.

c. Bei diesen Türchen ist aus abrechnungstechnischen Gründen ein QR-Code hinterlegt, den die Kunden an der Kasse vom Personal abscannen lassen müssen. Der QR-Code wird gut sichtbar beim Öffnen des Türchens angezeigt.

d. Die Überraschungen hinter den Türchen können in allen Bäckerei-Fachgeschäften von Helbing in Empfang genommen werden, solange der Vorrat reicht.

e. Hinter manchen Türchen verbergen sich auch Gewinnspiele. Hier erfolgt die Teilnahme automatisch durch das Öffnen des entsprechenden Türchens.

5. Überraschungen

Jeden Tag gibt es verschiedene Überraschungen hinter den jeweiligen Türchen. Es besteht nur an den korrespondierenden Kalendertagen Anspruch auf die spezifische Überraschung hinter dem Kalendertürchen. Beispielsweise kann die Überraschung des 17. Türchens nur am 17.12.2025 eingelöst werden. Pro Person und Tag kann jede Überraschung nur einmal eingelöst werden. Die Einlösung ist nur am jeweils angegebenen Kalendertag möglich.

Eine Barauszahlung oder Übertragung auf Dritte ist nicht möglich.

Helbing behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen einen gleichwertigen Ersatz anzubieten.

Die Überraschungen sind limitiert. Die Einlösung der Überraschungen erfolgt nur, solange der Vorrat in den teilnehmenden Filialen reicht. Ein Anspruch auf eine bestimmte Überraschung besteht nur im Rahmen der Verfügbarkeit und bei Erfüllung der Teilnahmebedingungen.

An Sonntagen können die Überraschungen ausschließlich in ausgewiesenen Sonntags-Filialen eingelöst werden. Diese Filialen können mithilfe des Filialfinders auf https://www.helbingvorteilswelt.de/filialfinder/ identifiziert werden. Wenn es sich um eine Überraschung mit Bezug zu den Frühstücksangeboten handelt, können die Überraschungen ausschließlich in ausgewiesenen Frühstücks-Filialen eingelöst werden.

6. Ausschluss von der Aktion

Helbing ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe wie z. B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulationen vorliegen.

Eine Teilnahme im fremden Namen, insbesondere durch Gewinnspielagenturen, ist nicht erlaubt.

Helbing ist berechtigt, eine bereits zugesagte oder gewährte Überraschung nachträglich zu verweigern oder zurückzufordern, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt wurden oder ein Ausschlussgrund vorlag.

7. Vorzeitige Beendigung der Aktion

Helbing behält sich das Recht vor, die Aktion aus wichtigen Gründen (z. B. technische Probleme, rechtliche Gründe) ohne Vorankündigung zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, soweit eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Den Teilnehmenden stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche auf Fortführung der Aktion oder Einlösung der Überraschungen zu, soweit nicht zwingende gesetzliche Ansprüche bestehen.

8. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung der Aktion verarbeitet.

Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nicht.

Teilnehmende können der weiteren Teilnahme an der Aktion jederzeit widersprechen, indem sie ihr Konto löschen oder die Teilnahme beenden. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Datenverarbeitung bleibt hiervon unberührt.

Für die Teilnahme an der Aktion ist ein Konto bei der digitalen Helbing-Vorteilskarte erforderlich. Die Datenverarbeitung im Rahmen der Registrierung und Nutzung der Vorteilskarte erfolgt gemäß den dortigen Datenschutzinformationen ([www.helbingvorteilswelt.de/datenschutz](http://www.helbingvorteilswelt.de/datenschutz)).

Für die Durchführung der Aktion verarbeitet Helbing zusätzlich die zur Teilnahme erforderlichen Daten (insbesondere Vorteils­karten-Kundennummer, eingelöste Überraschungen, Kalendertag). Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Teilnahmeverhältnisses).

9. Haftung

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Helbing auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen.

Unberührt bleiben Ansprüche aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften.

Der Rechtsweg im Hinblick auf die Teilnahme an der Aktion und die Einlösung der Überraschungen ist ausgeschlossen, soweit eine gerichtliche Überprüfung nicht gesetzlich zwingend vorgesehen ist.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.